Fragen rund ums fliegen...

Sonnenbrille

Damit du die grossartige Aussicht ungeblendet auch bei strahlendem Sonnenschein geniessen kannst.

Fotoapparat, Videokamera

Um deine Erlebnisse festzuhalten und diese später nochmals mit Freunden und Bekannten zu geniessen.

Kleidung / Schuhe

Je nach Art des Fluges ist auch die passende Kleidung mitzunehmen. Wenn z.B. eine Gebirgslandung auf dem Programm steht, so sind in jedem Fall gute Schuhe (keine Sandalen) anzuziehen. In diesem Fall ist auch eine Jacke empfehlenswert, da im Gebirge andere Verhältnisse herrschen als im Mittelland.

Es werden nur die effektiven Flugminuten verrechnet, d.h. nur jene Zeit in welcher sich der Helikopter in der Luft befindet. Zwischenstopps bei einem Restaurant und Leerläufe am Boden sind kostenlos.

Grundsätzlich ist es nach Absprache möglich bei Ihnen vor Ort zu starten bzw. zu landen, jemanden zu überraschen oder bei einem Restaurant einen Zwischenstopp einzulegen. Dies immer ihm Rahmen der geltenden Gesetze.

Ja, das ist kein Problem. Dennoch gilt es zu beachten, dass das Kind gesund ist (z.B. nicht erkältet) und ein Ohrenschutz vorhanden ist. Kinder unter 7 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.

Das ist kein Problem. Das Mobiltelefon kann nicht nur als Fotoapparat verwendet werden, es dürfen auch Mobilfunk-Dienste genutzt werden (wie z.B. Textnachrichten verschicken).

Grundsätzlich sollte man nur fliegen, wenn man gesund ist. Beispielsweise eine Erkältung kann zu sehr starken Schmerzen führen, da der Druckausgleich im Innenohr beeinträchtig sein kann. Es wird empfohlen, dass du dann einen Ersatztermin für den Flug mit mir suchst. Der Helikopter-Rundflug soll ja in vollen Zügen genossen werden können.

Da sämtliche Flüge als private, entgeltliche Flüge durchgeführt werden, ist dies nicht möglich. Ich bin bei solchen Flügen verpflichtet das Doppelsteuer auszubauen.

Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig, welche in der sogenannten Aussenlande-Verordnung (AulaV) des Bundes geregelt sind. So darf auf Privatflügen ausserhalb von Flughäfen/Flugplätzen oder Gebirgslandeplätzen nicht über 1100 MüM. gelandet werden. Auch in dicht besiedeltem Gebiet ist eine Landung verboten. Am Besten setzt du dich mit mir in Verbindung, um individuelle Wünsche zu besprechen.

Du kannst sehr gerne Wünsche für eine Zwischenlandung bei einem Restaurant anbringen. Aber auch hier gilt, dass wir gesetzliche Restriktionen beachten müssen. Gerne schaue ich mögliche Landeplätze individuell mit dir an.

Ich bin bald Inhaber der Private Pilot License für Helikopter (PPL-H) und damit Privatpilot. Ich darf nur nichtgewerblichen Flüge anbieten. Dies ist auch der Grund, warum ich alle Flüge zum Selbstkostenpreis anbieten.

Ich bin bald Inhaber der Private Pilot License für Helikopter (PPL-H) und damit Privatpilot. Ich darf nur nichtgewerblichen Flüge anbieten. Dies ist auch der Grund, warum ich alle Flüge zum Selbstkostenpreis anbieten.

Für unsere Flüge chartern ich jeweils die Helikopter bei Swiss Helicopter AG.

Heben mit mir ab und entdecken die Schweiz von oben!

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